Zuweisung

 

 

 

Voraussetzung für die Durchführung einer Therapie ist eine ärztliche

 

Überweisung in Form einer Verordnung für Physiotherapie.

 

 

Mit der BVAEB rechne ich direkt ab (Vertrag).

 

 

In manchen Zusatzversicherungen ist eine Gewährleistung für

 

physiotherapeutische Maßnahmen enthalten.